+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach der landesverfassungsrechtliche Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder beim Zugang zu Bekenntnisschulen mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. 19 B 1095/21).
Source: DATEV