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Das Eigentum an Nutzbäumen in Brasilien (hier: zur späteren Verwertung gepflanzte Teakbäume) kann isoliert, also ohne das Eigentum am Grundstück, erworben werden. Es ist möglich, über Nutzbäume in Brasilien einen reinen Baumkaufvertrag zu schließen. Der Baumkäufer kann mithin den Vertrag weder mit dem Argument, über die Möglichkeit des Eigentumserwerbs getäuscht worden zu sein, anfechten noch eine Sittenwidrigkeit des Vertrages geltend machen. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Az. 6 U 1582/19).
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