Das BMF-Schreiben enthält eine Anwendungsregelung zur Anpassung der Berechnungsmethode für die Be-rechnung der Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (Az. IV A 4 – S-0310 / 19 / 10001 :004).
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