Das BMF veröffentlicht mit diesem Schreiben Anwendungsregelungen zur Abziehbarkeit von Beitragsrückerstattungen bei Versicherungsunternehmen ab dem Veranlagungszeitraum 2019 (Az. IV C 2 – S-2775 / 19 / 10001 :002).
Source: DATEV STeuer
Das BMF veröffentlicht mit diesem Schreiben Anwendungsregelungen zur Abziehbarkeit von Beitragsrückerstattungen bei Versicherungsunternehmen ab dem Veranlagungszeitraum 2019 (Az. IV C 2 – S-2775 / 19 / 10001 :002).
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