+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Anwältinnen und Anwälte, die einen fristgebundenen Schriftsatz per beA einreichen, müssen kontrollieren, ob sie vom Gericht eine automatisierte Eingangsbestätigung erhalten haben. Die Kontrolle des Signaturprotokolls reiche hingegen nicht aus (Az. 5 B 8.25 (5 B 4.25)). Auf diese Entscheidung des BVerwG weist die BRAK hin.
Source: DATEV