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Anwältinnen und Anwälte dürfen in ihren AGB nicht vorgeben, dass bei einem Stundenhonorar nur in 15-Minuten-Intervallen abgerechnet wird, so entschied das OLG Düsseldorf (Az. 24 U 65/22). Dies gelte nicht nur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmen. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Source: DATEV