Bis spätestens Anfang 2024 müssen Anwältinnen und Anwälte sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Die FIU hat nun klargestellt, dass die Registrierung einer Berufsausübungsgesellschaft dafür nicht genügt. Darauf weist die BRAK hin.
Source: DATEV
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