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Das ArbG Bremen-Bremerhaven hat in zwei Beschlussverfahren über die Frage entschieden, ob die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung zweier Betriebsratsmitglieder zu ersetzen ist (Az. 12 BV 1201/21, 12 BV 1202/21).
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