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Hauseigentümer, die es trotz erheblicher Bemühungen nicht schaffen, eine Immobilien zu vermieten, können mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2016 muss bis spätestens zum 31. März 2017 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Darauf weist der BdSt hin.
Source: DATEV STeuer