Das LSG Sachsen hat entschieden, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit nur besteht, wenn vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde oder zumindest ein Anspruch darauf gegeben war (Az. L 3 AL 151/19).
Source: DATEV
Jul 4, 2022
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit nur besteht, wenn vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde oder zumindest ein Anspruch darauf gegeben war (Az. L 3 AL 151/19).
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