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Der StBV Niedersachsen Sachsen-Anhalt weist auf einen Vortrag von Prof. Kaminski auf dem Steuerforum 2018 hin, wonach die Regelungen über die anschaffungsnahen Herstellungskosten nicht greifen, sondern Werbungskosten vorliegen, wenn ein Schaden erst nach Erwerb des Gebäudes eingetreten und auf das schuldhafte Verhalten Dritter zurückzuführen ist.
Source: DATEV STeuer