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Der DStV berichtet, dass das FG Köln den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG für verfassungswidrig hält und daher beschlossen hat, eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes einzuholen (Az. 10 K 977/17).
Source: DATEV STeuer