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Anmeldungen zur Ausgleichszahlung des Bundes werden nur bis zum 15. November 2020 berücksichtigt. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem eine Anmeldung im Thomas Cook Bundportal begonnen wurde oder die Registrierung im Tour Vital oder TCI Bundportal erfolgt ist. Ein gegebenenfalls erforderliches Nachreichen von Dokumenten zu einer bereits erfolgten Anmeldung ist auch nach dem 15. November 2020 möglich. Darauf weist das BMJV hin.
Source: DATEV