+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das LSG Nordrhein-Westfalen hat ein Urteil des Sozialgerichts Köln in einem Rentenstreitverfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgehoben und die Sache zur erneuten Beweiserhebung und Entscheidung zurückverwiesen (Az. L 13 VG 9/23).
Source: DATEV