Das BAG hat entschieden, dass in sog. Remote-Cities von plattformbasierten Lieferdiensten mangels eigener organisatorischer Leitung oder ausreichender organisatorischer Selbstständigkeit kein eigenständiger Betriebsrat gewählt werden kann, sodass die angefochtenen Betriebsratswahlen unwirksam sind (Az. 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24, 7 ABR 40/24).
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