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Das VG Karlsruhe hat das Land Baden-Württemberg verpflichtet, über sog. Ausgleichsmaßnahmen für die Anerkennung der in Spanien und im Vereinigten Königreich erworbenen Lehrbefähigung der Klägerin zur Ausübung des Lehrerberufs an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (Az. 3 K 11279/18).
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