Ein an einer mittelgradigen Schwerhörigkeit beidseits leidender Versicherter hat gegen seine Krankenkasse keinen Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 23 KR 4943/20/20).
Source: DATEV
Ein an einer mittelgradigen Schwerhörigkeit beidseits leidender Versicherter hat gegen seine Krankenkasse keinen Anspruch auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 23 KR 4943/20/20).
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