Die Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 sieht vor, dass die EU-Antigeldwäschebehörde, AMLA, bis 10.07.2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS) zu den Informationen, die für die Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden notwendig sind, ausarbeitet und der EU-Kommission zur Annahme vorlegt. Nun hat die AMLA eine bis zum 08.05.2026 andauernde Konsultation dazu eingeleitet.
Source: DATEV
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