+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Erbringt eine Klägerin ausschließlich Leistungen, welche von Klienten im Rahmen ihres Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX vergütet werden, unterliegen diese nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG 2013. So entschied das FG Hessen (Az. 1 K 736/19).
Source: DATEV