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Wie das BMF mitteilt, werden Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2010 zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG verstoße gegen das Grundgesetz (Az. 3 – S-0625 / 6).
Source: DATEV STeuer