Das OLG Köln hat einer Klage des vzbv stattgegeben und der test.net GmbH untersagt, auf seiner Internetseite angebotene Produktvergleiche als Tests auszugeben, wenn die bewerteten Produkte gar nicht einzeln geprüft wurden. Das Gericht verbot dem Unternehmen außerdem, die Domain test.net für solche algorithmusbasierten Produktvergleiche zu verwenden (Az. 6 U 136/19).
Source: DATEV
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