+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. So entschied das VG Berlin (Az. 6 K 90/20).
Source: DATEV