+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das ArbG Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aus geschlechtspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen (Az. 42 Ca 3438/26).
Source: DATEV