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In der Folge der Überarbeitung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert und Anwendungsregelungen erlassen (Az. III C 3 – S-7279 / 16 / 10001).
Source: DATEV STeuer