Der DStV weist darauf hin, dass sich im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das weitgehend am 01.01.2017 in Kraft treten soll, u. a. der Nachweis über gezahlte Spenden oder Mitgliedsbeiträge ändern wird: Der Steuerpflichtige habe künftig eine Belegaufbewahrungspflicht, dafür entfalle die Pflicht, die Belege vorzulegen.
Source: DATEV STeuer
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