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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27.10.2020 zur Änderung des Abkommens vom 17.11.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen eingebracht.
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