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Laut FG Schleswig-Holstein kann ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid geändert werden, wenn die für die Berücksichtigung einer Nachlassverbindlichkeit erforderliche wirtschaftliche Belastung der Erben erst nach Bestandskraft und Eintritt der Festsetzungsverjährung des Bescheides erfolgt (Az. 3 K 112/13).
Source: DATEV STeuer