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Vor dem Hintergrund der Insolvenzgefährdung vieler Unternehmen durch die Pandemie wollen CDU/CSU und SPD das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/22178) sieht vor, durch eine Änderung der Paragrafen 1 und 2 des Gesetzes die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Fällen der Überschuldung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.
Source: DATEV