Mit dem BMF-Schreiben werden die Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer bekannt gegeben. Die Neufassungen gehen im Wesentlichen zurück auf Änderungen des Versicherungsteuergesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3. Dezember 2020 (Az. III C 4 – S-6532 / 19 / 10001 :004).
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