Laut FG Schleswig-Holstein steht einer Abzweigung von Kindergeld an das Kind nicht entgegen, wenn das Kind minderjährig ist. Habe sich dabei das Abzweigungsbegehren durch laufende Zahlungen an den Elternteil erledigt, komme eine Fortsetzungsfeststellungsklage des Kindes in Betracht (Az. 4 K 82/16).
Source: DATEV STeuer
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