+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Laut FG Baden-Württemberg ist eine Rückstellung für die Rekultivierung einer Deponie abzuzinsen und dabei auf die Dauer der Betriebsgenehmigung abzustellen (Az. 10 K 2664/15).
Source: DATEV STeuer