Laut FG Baden-Württemberg ist eine Rückstellung für die Rekultivierung einer Deponie abzuzinsen und dabei auf die Dauer der Betriebsgenehmigung abzustellen (Az. 10 K 2664/15).
Source: DATEV STeuer
Feb 23, 2017
Laut FG Baden-Württemberg ist eine Rückstellung für die Rekultivierung einer Deponie abzuzinsen und dabei auf die Dauer der Betriebsgenehmigung abzustellen (Az. 10 K 2664/15).
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