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Durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auch für den Personenfernverkehr auf 7 % abgesenkt. Das BMF teilt nun die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Schienenbahnverkehr mit (Az. III C 2 – S-7244 / 19 / 10002 :009).
Source: DATEV STeuer