Das BMF macht auf das Inkrafttreten des Abkommens vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen aufmerksam. Es ist daher ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
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