+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Käuferin eines Fahrzeugs des VW-Konzerns, die ihr Kfz nach Bekanntwerden des „Abgasskandals“ erworben hat und mit einem freigegebenen Software-Update fährt, bekommt keinen Schadensersatz. Das entschied das OLG Karlsruhe (Az. 17 U 296/19).
Source: DATEV