Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass die Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2016 und 2017 wie bisher spätestens am 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingehen müssen. Die 2016 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossene Verlängerung der Abgabefrist um zwei Monate gelte erst für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018.
Source: DATEV STeuer
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