Das FG Baden-Württemberg erkannte in einem Urteil die Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich an. Beim Betrieb von Photovoltaikanlagen spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine Gewinnerzielungsabsicht, der durch die negative Totalgewinnprognose erschüttert werde (Az. 1 K 841/15).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare