Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zulage eines Polizeibeamten für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a bis d der Erschwerniszulagenverordnung die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit nach § 3b EStG erfüllt (Az. VI R 30/16).
Source: DATEV STeuer
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