Der BFH hatte zu entscheiden, ob zwischen einem Unternehmer, der seine Wettbewerber wegen fehlerhafter AGB abmahnt und die Abgabe von Unterlassungserklärungen fordert, und den Wettbewerbern ein Leistungsaustausch i. S. d. Umsatzsteuerrechts mit der Folge besteht, dass die Zahlungen der Wettbewerber der Umsatzsteuer unterliegen (Az. XI R 27/14).
Source: DATEV STeuer
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