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Das OVG Nordrhein-Westfalen hat der Klage eines Fußballfans gegen eine Twitter-Nachricht des Polizeipräsidiums Duisburg stattgegeben, die anlässlich des Spiels des MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg im Februar 2017 veröffentlicht wurde (Az. 5 A 2808/19).
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