Das FG Baden-Württemberg entschied, dass auch ein US-Staatsangehöriger, für den das NATO-Truppenstatut gilt, im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sein kann (Az. 5 K 1058/13).
Source: DATEV STeuer
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass auch ein US-Staatsangehöriger, für den das NATO-Truppenstatut gilt, im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sein kann (Az. 5 K 1058/13).
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