Das BMF hat nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2015 Stellung genommen (Az. IV C 6 – S-2139-b / 07 / 10002-02).
Source: DATEV STeuer
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