Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Einfuhr von Waren, die von einem verbundenen Unternehmen bezogen wurden, der Zollwert bei einer nachträglichen Gutschrift im Rahmen der Transaktionswertmethode herabzusetzen und zu viel gezahlter Zoll zu erstatten ist (Az. VII R 2/19).
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