Das Bundeskabinett hat am 28.09.2022 Anpassungen bei der Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaÄV) verabschiedet, die Klarstellungen für die Anwendung und den Geltungsbereich der Verordnung beinhalten.
Source: DATEV
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