Energieintensive Unternehmen in Deutschland können für höhere Strompreise aufgrund indirekter Emissionskosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise entschädigt werden. Die EU-Kommission hat eine entsprechende deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Source: DATEV
Neueste Kommentare