Laut FG Baden-Württemberg ist bei einem Fremdwährungsdarlehen von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage überschreitet (Az. 2 V 2763/15).
Source: DATEV STeuer
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