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Das OLG Braunschweig hatte bzgl. einer Nachbarrechtsstreitigkeit wegen Reflexionen einer Photovoltaikanlage zu entscheiden, ob überhaupt eine Beeinträchtigung vorliegt, und ob diese wesentlich ist, sodass die klagende Partei deren Unterlassung oder Beseitigung verlangen kann (Az. 8 U 166/21).
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