Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. August 2022 die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wieder in Kraft gesetzt. Die neue Sonderregelung gilt nur bis 30. November 2022. Das berichtet der vzbv.
Source: DATEV
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. August 2022 die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wieder in Kraft gesetzt. Die neue Sonderregelung gilt nur bis 30. November 2022. Das berichtet der vzbv.
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