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Das BMF hat ein Einführungsschreiben zur Befreiung der Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder veröffentlicht, dessen Grundsätze erstmals für Umsätze von selbstständigen Personenzusammenschlüssen anzuwenden sind, die nach dem 31. Dezember 2019 bewirkt werden (Az. III C 3 – S-7189 / 20 / 10001 :001).
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