Das VG Trier hat der Klage des Geschäftsführers einer GmbH gegen die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz auf Aufhebung eines Rückforderungsbescheids, mit dem sie vom Kläger persönlich die Erstattung der ausgezahlten Vergütung in Höhe von mehr als 2 Mio. Euro für die Durchführung von Corona-Bürgertestungen im Zeitraum Mai 2021 bis Juni 2022 in der Region Trier forderte, stattgegeben (Az. 1 K 6676//25.TR).
Source: DATEV
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