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Der EuGH hat entschieden, dass die Vereinbarkeit des FIFA-Regelwerks für Spielervermittler mit dem Unionsrecht vom nationalen Gericht zu prüfen ist. Einzelne Regelungen würden voraussichtlich gegen das Kartellrecht, den freien Dienstleistungsverkehr oder die DSGVO verstoßen (Az. C-209/23).
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